E-Nummern sind Bezeichnungen für Lebensmittelzusatzstoffe, die in allen Ländern der EU zugelassen sind. Das E steht dabei für edible = essbar und vor allem für EU. Zusatzstoffe werden in Nummern verpackt, da die Substanzen meist sehr lange oder komplizierte Namen besitzen. Die Zusatzstoffe werden mit ihrer Funktionsklasse (z.B. Farbstoff) und ihrer E-Nummer in der Zutatenliste des Lebensmittels angegeben und müssen teilweise auf dem Etikett kenntlich gemacht werden (zB. “mit Geschmacksverstärker” oder “mit Konservierungsstoff”).
Welche E-Nummern gibt es?
Mittlerweile sind über 320 E-Nummern in der EU zugelassen, teilweise auch weltweit.
- Farbstoffe: E 100-180 intensivieren die Farbe von Lebensmitteln, es gibt natürliche, naturidentische und synthetische Farbstoffe
- Konservierungsstoffe: E 200-297 verlängern die Haltbarkeit von Lebensmitteln
- Antioxidations- und Säuerungsmittel: E 300-385 schützen Lebensmittel vor der Reaktion mit Sauerstoff
- Verdickungs- und Feuchthaltemittel: E 400-495 erzeugen eine cremige oder dickflüssige Konsistenz
- Säuerungsmittel u. a.: E 500-586 verbessern den Geschmack und die Haltbarkeit durch mehr Säure
- Geschmacksverstärker: E 620-650 verstärken den Geschmack, wenn er nach der Verarbeitung verloren gegangen ist
- Süßstoffe u. a.: E 950-1521 ersetzen Zucker
Warum enthalten Lebensmittel Zusatzstoffe?
Zusatzstoffe verbessern die Eigenschaften eines Lebensmittels. Zum Beispiel indem sie den Geschmack, das Aussehen und die Haltbarkeit beeinflussen. In vielen Fällen benötigt es Zusatzstoffe um die Verarbeitung von Lebensmitteln zu erleichtern.
Typische Beispiele für Zusatzstoffe sind Emulgatoren, die die Streichfähigkeit von Margarine verbessern, Verdickungsmittel für Puddings, Stabilisatoren um die Fruchtstücke in Joghurt zu stabilisieren, und Farbstoffe für eine intensivere Farbe in Getränken oder in Lebensmitteln, die ihre Farbe innerhalb des Verarbeitungsprozesses verloren haben.
Bevor ein Zusatzstoff eingesetzt werden darf muss im Zulassungsverfahrens der EU nachgewiesen werden, dass der Stoff…
… gesundheitlich unbedenklich ist.
… den festgelegten Reinheitsanforderungen entspricht.
… aus technologischen Gründen notwendig ist.
… nicht eingesetzt wird um den Vebraucher zu täuschen.
Sind E-Nummern bedenklich?
Alle zugelassenen Zusatzstoffe wurden durch nationale und internationale Institutionen und Expertengremien geprüft und bewertet.
Eine E-Nummer wird also nur dann vergeben, wenn die Zusatzstoffe durch das Expertengremium der EFSA (European Food Safety Authority) als gesundheitlich unbedenklich angesehen wird.
Bereits zugelassene Zusatzstoffe werden regelmäßig neubewertet.
Wichtig für die Risikobewertung sind Informationen über die Aufnahme, die Verteilung im Körper, die Verstoffwechselung, die Toxizität, die Kanzerogenität, uvm.
Für Zusatzstoffe werden meist akzeptable tägliche Aufnahmemengen (= ADI) festgelegt. Diese ADI-Werte enthalten einen hohen Sicherheitsfaktor und basieren auf Tierexperimenten, sowie auf Humanstudien, wenn diese durchgeführt wurden. Mehr zu Toxizitätsprüfungen könnt ihr hier nachlesen.
Der ADI-Wert versteht sich nicht als absoluter Grenzwert, sondern eher als sichere Menge eines Zusatzstoffes, die ein Mensch sein gesamtes Leben lang problemlos aufnehmen kann. Eine kurzzeitige Mehraufnahme ist nicht problematisch.
Dementsprechend ist keine E-Nummer in normalen Aufnahmemengen und vor allem im Rahmen einer ausgewogenen Ernährung gesundheitlich bedenklich. Eine einseitige Ernährung sollte vermieden werden. Achtgeben bei der Lebensmittelwahl sollten auch Allergiker.
Trotz geprüfter Sicherheit tauchen im Internet, in Naturheilpraxen, Kindergärten und Co. immer wieder Listen mit unseriösen Warnungen zur Bedenklichkeit von Zusatzstoffen auf. Hier werden E-Nummern als „nicht zweifelsfrei unschädlich“ oder „krebserregend“ eingeordnet. Diese Listen oder Behauptungen sind weder wissenschaftlich korrekt, noch überhaupt in irgendeiner Weise vertrauenswürdig. Teilweise werden E-Nummern aufgeführt, die nicht existieren, oder solche, die schon vor Jahrzehnten verboten wurden.
Bei einigen Zusatzstoffen herrscht noch Uneinigkeit zwischen Politik und Wissenschaft. So müssen Lebensmittel mit bestimmten Farbstoffen den Warnhinweis „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“ tragen.
Grund für diese EU-Verordnung ist eine Studie der Universität Southampton, die einen Zusammenhang zwischen dem Verzehr der Farbstoffe und dem Verhalten von Kindern festgestellt haben will. Seitens der EFSA und des BfR gibt es dafür aufgrund von methodischen Unsicherheiten dieser einzelnen Studie keine gesicherte wissenschaftliche Grundlage.
Sind alle E-Nummern “chemisch”?
Ob ein Zusatzstoff chemisch/synthetisch hergestellt oder natürlich ist, ist kein Maß für dessen gesundheitlichen Eigenschaften. Die Herkunft einer E-Nummer ist ganz unterschiedlich, mal mehr oder weniger stark verarbeitet oder synthetisch hergestellt.
Bei E 440 handelt es sich zum Beispiel um das Verdickungsmittel Pektin, das über die Wasser-Alkohol-Extraktion aus Apfeltrester gewonnen wird. Pektin ist ein normaler Bestandteil natürlicher Lebensmittel.
E 163 sind die blau-violetten Farbstoffe Anthocyane, die aus roten Trauben, Erdbeeren oder Rotkohl extrahiert werden. Sie können allerdings auch durch Acetylierung modifiziert werden um noch stabiler zu sein.
E 407 Carrageen ist ein Verdickungsmittel aus Knorpeltang (Algenart). Diese wird gekocht und verdünnt und das Carrageen wird ausgefällt.
E 322 Lecithine sind Emulgatoren, die heutzutage überwiegend aus den Rückständen der Sojaöl- oder Rapsöl-Raffination geworden werden.
E 432 sind Polysorbate (Emulgatoren) die durch Kopplung von Ethylenoxid an Sorbitanfettsäureester hergestellt werden. “Trotz” der synthetischen Herstellung gelten sie als unbedenklich und werden unangetastet vollständig wieder ausgeschieden.
Achtung vor Clean Labels:
Hersteller tricksen gerne mit bestimmten Werbeaussagen, um ihr Etikett sauberer erscheinen zu lassen. Das kann Verbraucher verunsichern. So ist es aktuell Trend die Aussage “Ohne Geschmacksverstärker” auf Produkte zu drucken. Hierbei wird auf einen Geschmacksverstärker (z.B. Glutamat) mit E-Nummer verzichtet, um die Kennzeichnung zu umgehen. Stattdessen werden z.B. Hefeextrakt, Sojasoße oder Sojaproteinhydrolysat verwendet, die allesamt auch natürlicherweise Glutamat beinhalten. Dieser Trend impliziert eine gesundheitliche Bedenklichkeit von Glutamat, die aber nicht gegeben ist. Mehr dazu im kommenden Glutamat-Post.
Nicht vegane E-Nummern:
Hinter einigen Zusatzstoffen verbergen sich tierische Produkte. Als Veganer:in sollte man neben Gelatine und Vitamin D aus Schafwollfett (Lanolin) vor allem diese E-Nummern im Blick haben:
E 120: Echtes Karmin = Cochenille: aus getrockneten weiblichen befruchteten Scharlachschildläusen
E 901: Bienenwachs – eingesetzt als Überzugsmittel
E 904: Schellack – Sekret weiblicher Lackschilddläuse
E 966: Lactit – katalytisch hydrierter Milchzucker
Im Internet finden sich längere Listen mit möglicherweise unveganen E Nummern. In der Regel werden diese Zusatzstoffe aber mittlerweile vegan hergestellt. Zum Beispiel wurden die E 322 Lecithine früher manchmal aus Eiern gewonnen. Heute aber meist aus pflanzlichen Ölen. Im Zweifelsfall kann der Hersteller kontaktiert oder Lebensmittel mit unbekannten E-Nummern einfach gemieden werden.
Quellen:
bfr.bund.de/de/gesundheitliche_bewertung_von_zusatzstoffen-2275.html
bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/01_Lebensmittel/03_Verbraucher/05_Zusatzstoffe/lm_zusatzst_node.html
bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/01_Lebensmittel/04_AntragstellerUnternehmen/04_Zusatzstoffe/lm_zusatzstoffe_Zulassung_node.html
in-form.de/wissen/lebensmittelzusatzstoffe/
bfr.bund.de/de/bewertung_von_lebensmittelzusatzstoffen-2274.html
efsa.europa.eu/de/topics/topic/food-colours
ugb.de/lebensmittel-im-test/clean-label-werbung-mit-verzicht/
Pollmer, U. (2017): Zusatzstoffe von A bis Z. Was Etiketten verschweigen. Deutsches Zusatzstoffmuseum Hamburg.
Nina Schneider
Ernährungswissenschaftlerin (B.Sc.), Scienefluencerin, freie Wissenschaftsjournalistin und Gründerin von Pflanzlich Gesund - Evidenzbasiertes Ernährungswissen.